FORMEN-REGELWERK
FÜR MENSCHEN MIT HANDICAP


GOJU JUTSU UNION


FORMEN-REGELWERK FÜR MENSCHEN MIT HANDICAP


Artikel 1: Offizielle Kleidung Wettkämpfer und ihre Betreuer müssen eine offizielle Uniform tragen.


Artikel 2: Formen-Wettkampffläche

1. Die Wettkampffläche muss geeignet sein für Menschen mit Behinderung und so beschaffen sein, dass Gefährdungen ausgeschlossen sind.

2. Die Wettkampffläche muss eine ausreichende Größe haben, die eine reibungslose Vorführung der Formen erlauben.

3. Für eine reibungslose Vorführung der Formen ist eine standfeste, glatte Oberfläche erforderlich. Normalerweise sind Kampfflächen mit Matten geeignet.


Artikel 3: Die Organisation eines Formen-Wettkampfes

1. Die Wahl einer Form ist frei

2. Es ist dem Veranstalter überlassen, wegen geringer Beteiligung Klassen zusammen zu legen. Es sollen bei der Entscheidung die Wettkämpfer bzw. Betreuer mit einbezogen und im Sinne der Athleten entschieden werden.

3. Die Einzelwettbewerbe bestehen aus einzelnen Vorführungen, die wiederum nach Geschlecht getrennt sind.

4. Es wird zwischen einer stehender und sitzender Klassen unterschieden, die wiederum unterteilt sind nach der Höhe des Behindertengrades ( ab 50% bis einschließlich 70% und ab 80% bis 100%).

5. Es ist möglich innerhalb der Klassen auf die Unterteilung nach Höhe des Behindertengrades zu verzichten. Es werden dann alle Formen-Darbietungen mit dem gleichen Punktesystem gewertet und am Schluss werden den Teilnehmern mit niedrigeren Behindertengrade ( ab 50% bis einschließlich 70% ) von ihren Gesamtwertungen ein Punkt abgezogen. Am Ende des Wettkampfes wird abgerechnet und die Platzierungen mit den berücksichtigen Punktabzügen verkündet.

6. Bei einem Grandchampion-Wettkampf wird ebenfalls die Punktabzugsregelung angewandt.


Artikel 4: Das Kampfgericht

1. Für jede Runde wird das Kampfgericht ( 3 oder 5 ) vom Obersten Kampfgericht oder vom Mattenleiter ernannt.

2. Die Kampfrichter eines Formen-Kampfes dürfen nicht die gleiche Nationalität, Landesverband, Bezirk oder Verein angehören wie einer der Teilnehmer, soweit es möglich ist.

3. Zusätzlich werden Schreiber für die Wertungen und Ansager/Sprecher eingesetzt.


5: Entscheidungskriterien

Formen sind weder ein Tanz noch eine theatralische Aufführung. Die Formen müssen mit Kompetenz ausgeführt werden und ein klares Verständnis der traditionellen Prinzipien zeigen, welche in ihr enthalten sind. Bei der Bewertung der Ausführung haben die Kampfrichter unter Berücksichtigung eventueller Einschränkungen durch die jeweils vorliegende Behinderung auf folgendes zu achten:

a) Eine realistische Demonstration der Bedeutung der Form

b) Verständnis für die verwendeten Techniken in Anwendung

c) Timing, Rhythmus, Geschwindigkeit, Balance, Anmut und Krafteinsatz

d) Korrekte, angemessene Atmung zur Ausführung der Techniken

e) Richtige Fokussierung der Aufmerksamkeit und der Konzentration

f) Korrekte Stellungen mit richtiger Spannung in den Beinen, ausgenommen z.B. Rollstuhlfahrer/innen

g) Angemessene Körperspannung z.B. im Unterbauch

h) Korrekte Ausführung der Techniken des demonstrierten Stils

i) Die Durchführung sollte auch mit Blick auf weitere Kriterien bewertet werden, wie z.B. der Schwierigkeitsgrad der gezeigten Form.


Artikel 6: Durchführung von Wettkämpfen

1. Die Erscheinungsformen von "Behinderung" sind so komplex und vielschichtig, dass es unmöglich erscheint, allen Behinderungen mit eigenen Wettkampfregeln gerecht zu werden. Diese Wettkampfregeln sind offen und flexibel zu handhaben. Die Wettkampfregeln für „Menschen mit Behinderung“ unterscheiden sich primär von den allgemeinen Wettkampfregeln durch Einschränkungen beim Formen-Repertoire, da die körperlichen bzw. die geistigen Voraussetzungen je nach Art und Grad der Behinderung äußerst unterschiedlich sind.

2. Bei begründeten Zweifel an der Einschränkung durch die Behinderung eines Teilnehmer, ist es dem Veranstalter überlassen in Absprache mit dem Wettkämpfer bzw. Betreuer, diesen von der Starterliste zu streichen. Das heißt, dass behinderte Formenläufer, die den Ansprüchen der allgemeinen Wettkampfregeln gerecht werden können, nicht nach diesen Wettkampfregeln bewertet werden müssen. Die Entscheidung soll im Sinne der Athleten gefällt werden.


Das Formen-Regelwerk wurde geschaffen, um Menschen mit einem Handicap zu ermöglichen im Bereich vom Martial Arts im Sinne von Inklusion sich bei Wettkämpfe messen zu können. Das Regelwerk soll nicht nur jedem zur Verfügung stehen, der Inklusionswettkämpfe ausrichten will, sonder es ist sogar gewünscht, um diese Art von Wettkämpfen weiter zu verbreiten. Einzige Bedingung ist, dass zu vor die Erlaubnis eingeholt wird.



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Stand 21.12.2015 - Goju Jutsu Union ­ - Haubennestel ­ - gojujutsuunion@freenet.de